Automatikregelung: die Schlüsselzahl B197
Ab dem 01.04.2021 gibt es die neue Automatikregelung: Die Schlüsselzahl B197.
Mit dieser Schlüsselzahl habt ihr die Möglichkeit, auf einem Automatikfahrzeug die Führerscheinausbildung und die Prüfung zu machen.
Ihr bekommt keinen Automatikeintrag mehr in eurem Führerschein wenn ihr mindestens 10 Fahrstunden auf einem Schaltwagen macht. Diese Fahrstunden können in der Führerscheinausbildung integriert werden.
Anschließend findet eine 15-minütigen Testfahrt mit eurem Fahrlehrer statt.