Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ Hubraum und einer Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Klasse A2 für Krafträder mit einer Nennleistung von höchstens 35 kW und einem Verhältnis Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg erteilt.
Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist eine praktische Prüfung, aber keine theoretische Prüfung erforderlich.
Mindestalter:
18
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
NEIN
Beinhaltet Klasse:
AM, A1
Theoretische und praktische Ausbildung:
Theorie
Mindestumfang des Theorieunterrichts
Ohne Vorbesitz einer anderen Klasse
Mit Vorbesitz einer anderen Klasse
Grundunterricht
12
6
Klassenspezifischer Unterricht
4
4
Gesamt
16
10
(Doppelstunden zu je 90 Minuten)
Praxis
Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
5
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
Wenn die Klasse A2 zusammen mit der Klasse B beantragt wird, verringert sich die Grundgebühr von Klasse A2 auf 50 €. Die Antragsgebühr (42,60 €) für das Straßenverkehrsamt entfällt.
Fahrschule Lohrmann
Am Baumberger Hof 8
48161 MS-Nienberge
Tel.: 02533 - 605