Fahrzeugart: Kombinationen aus PKW oder leichten LKW mit Anhängern
Anhänger
Klasse BE:
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg, aber max. 3.500 kg
Mindestalter:
18
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Vorbesitz erforderlich:
B
Beinhaltet Klasse:
AM, L
Theoretische und praktische Ausbildung:
Theorie
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praxis
Mindestumfang der Sonderfahrten
Schulung auf Bundes- oder Landstraßen
3
Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen
1
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit
1
Gesamt
5
Klasse B96:
- Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg - Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination über 3.500 kg, aber max.4.250 kg.
Es ist keine praktische Prüfung erforderlich. Die Fahrschule stellt nach der Ausbildung eine Bescheinighung aus. Mit dieser Bescheinigung geht der Bewerber zum Straßenverkehrsamt und lässt sich die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eintragen.